§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung beruht auf den Bestimmungen der Satzung des TuS Tholey e. V. (insbes. §§ 4 – 6). Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Die festgesetzten Beträge werden ab dem 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
- Die Beiträge sind Jahres- oder Halbjahresbeiträge und werden als diese entsprechend § 4. der Satzung zum jeweiligen Jahr oder Halbjahr fällig.
- Die Jahres- oder Halbjahresbeiträge betragen:
Kinder bis 18 Jahren 18,00 EUR pro Jahr bzw. 9,00 EUR pro Halbjahr
Erwachsene über 18 Jahre 24,00 EUR pro Jahr bzw. 12,00 EUR pro Halbjahr
Familienbeitrag 48,00 EUR pro Jahr bzw. 24,00 EUR pro Halbjahr. (gilt auch für Partnerschaften, unabhängig von der Anzahl der Kinder)
Ehrenmitglieder frei - Ermäßigung sind entsprechend § 5 Abs. 5 der Satzung möglich und müssen beantragt werden.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Saarländischen Turnerbundes (STB), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom STB festgelegten Sätze.
- Der Jahresbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum Jahresbeginn vom Girokonto abgebucht. Verschuldete Rücklastgebühren sind vom Mitglied dem Verein zu erstatten.
- Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Bei Mahnungen werden die nachgewiesenen Mahnkosten pro Mahnung erhoben.
- Abteilungen können mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen vom Vorstand festzulegen sind.
- Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Europäischendatengesetz gespeichert. (EUDSVO)
§ 5 Vereinskonto
Bank: KSK St. Wendel
BLZ: 592 510 20
IBAN: DE65 5925 1020 0000 0466 56
Kontoinhaber: Turn und Skiverein Tholey e.V.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur zum Halbjahres- bzw. Jahresende zulässig. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt nicht. Über die Anwendung der Bestimmungen in § 5 Abs. 5 der Satzung entscheidet der Vorstand.